1722 Hoff-Aufvvartungs-Instruction
[Aus dem] „CHUR-CÖLLNISCHEN CAPELLEN- und HOFF-CALENDER, Für das Jahr nach der Gnadenreichen Geburt unseres Seeligmachers Jesu Christi MDCCXXII“1
Wie sich ein jeder dieshalber in denen Churf. Zimmern einfinden und verhalten solle, da die vornehmste Oerter zur Churf. Auffwartung in 6 Theilen abgesönderet, und genennet werden, als:
- Das Vestibule oder vor-Fletz [= Diele, Korridor] unter der Stiegen des haubt-Auffgangs
- Der obere vor-Saal oder Palier vor dem haubt-Saal ober der Stiegen
- Der Garde- oder haubt-Saal
- Die Churf. Ritter-Stuben
- Die Churf. ante-Cammer
- Das Churf. Retirade- oder dem alten Gebrauch nach so genannte Chur-Stuhl-Zimmer
In diesen 6 Plätzen solle die Auffwartung geschehen, wovon jene als vor-Fletz, vor-Saal, Garde-Saal und Ritter-Stuben unter dem Obrist Hoff-Marschalle gehören, die ante-Cammer unter dem Obrist-Hoff-Meister, und das Retirade- oder Chur-Stuhl-Zimmer unter dem Obrist-Cammerer; damit aber jeder wisse, wie weit einem und anderem in benahmbsten Churf. Zimmern erlaubt seye zu gehen, so kann man solches aus folgenden Entscheidungen ersehen, welche in vier Theilen getheilet werde, wie folgt:
- wegen der Geistlichen
- wegen der Hoff-Bedienten
- wegen der Kriegs-Offizieren
- wegen der Frembd-durchreisenden
I. In dem vor-Fletz unter den Stiegen des haubt-Auffgangs
Geistliche
- Die Closter-Frauen
- Die Opffer-Mäner und Cüstere
- Die Garde- und Sammlungs-Brüder
Hoff-Bediente
- Die Churf. Trabanten, so daselbst die haubt-Wachen haben
- Der Churf. Ministern, Cammerer und Räthen Bediente
Kriegs-Officiers
- Alle unter-Officiers von Regimentern, so keine Leib-Regimenter, bis auff die Caporalen inclusive
Fremd-durchreisende
- Alle ehrliche[n] Personen so durchreisen, und nicht sonderbahr bekannt seyn wollen
- Alle ehrlichen Handwercks- und Bürgers-Leuthe
- Aller vornehmen Cavaliern Laqais, die sich auff der Reis befinden
II. In dem vor-Saal ober der Stiegen
Geistliche
Als, so suppliciren wollen
Hoff-Bediente
- Alle Churf. Lieberey-Bediente
- Alle Laqais in der Liberey von Kayserl. Königl. Churf. und Hochf. Abgesandten, auch von Thumb-[Dom-]Capitularen und würcklichen Churf. Adelichen geheime Räthen, wie noch, aber nur ein Laquai von Capitaine, Lieutenant und Cornette oder Fändrich der Leib-Garden im Monat-Dienst, das ist, einem jeden ein Laquai, so lang sie den Dienst haben, der Überrest ihrer Laquais bleibt bey denen übrigen unter den Stiegen im vor-Fletz
- Die Keller- und Zehrgaden-Knechts
- Die mindiste Churf. Bediente ohne Liberey, als Küchen-, Zucker-Becker-, Sommelier-Jungen und dergleichen
Kriegs-Officiers
- Alle unter-Officiers der Churf. Leib-Regimentern bis auff die Caporalen inclusive
Fremd-durchreisende
- Alle Personen, so nicht Adelich seynd, aber doch kein gering-schätziges ansehen haben
- Alle Bürger-Meisters und Raths-Verwandte ausserhalb der Churf. Residentz-Stätten
- Alle Feld-Trompetters und Pauckers
- Alle Hoff-Arbeits-Meisters
- Alle Handwercks-Meisters
- der Reichs-Grafen Laquais
III. In dem Garde- oder haubt-Saal
Geistliche
- Alle Vicarii
- Alle Weltliche Priesters
- Alle Diaconi
- Alle sub-Diaconi
- Alle Mendicanten-Mönchen
- Alle Schul-Meisters
Hoff-Bediente
- Die Churf. Hatschier Leib-Garden [= Hof-Garde] halten die Wacht in diesem Garde-Saal gegen die Zimmer von Ihro Churf. Durchl.
- Die Churf. Carabinier Leib-Garden halten die Wacht in dem gard-Saal gegen den Eingang dieses Saals
- Alle drey Churf. Leib-Garden Compagnien der Hatschiern, Carabiniern und Trabanten, wan sie schon keine Versamblung noch Wacht bey Hoff haben
- Der Hoff-Profos [= Militärbeamter], der extra Silber-Diener, die Taffel-Deckers, die Keller-Dieners, der Zehrgarden-Diener, die Hoff-Köch, der Hoff-Becker, der Hoff-Metzger, der Hoff-Fischer, die neben-Köch, der Zucker-Becker-Gesell und dergleichen
- Alle Hoff-Laquais, Heyducken [= Söldner], und Sessel-Trägers, so nicht im Dienst seynd
- Der Soufflet-Meister, der Wagen-Meister, der Truhen-Knecht, der Weeg-Weiser, der Senfften-Meister, die Cantzley-Botten, der Fuder-Knecht, der Ross-Arzt, die Reit- und Hoff-Schmidts
- Die Jägers und Falckeniers
- Das völlige Gefolge eines Abgesandten, wan er seine offentliche Audientz hat, sonsten nicht, ausser solcher aber ist nur erlaubt, das dem Gesandten zwey seiner Laquais bis an die Ritter-Stuben-Thür folgen und begleiten können, so bald aber ihr Herr in der Ritter-Stuben ist, sollen sich die zwey Laquais aus dem Garde-Saal in der vor-Saal begeben, da sie so lang warten mögen, bis ihr Herr zuruck kommt; alsdan sie selben wieder von der Ritter-Stuben-Thür an begleiten dörffen, wie beym Eingang. Gleichen Verstand hat es mit der Thumb-Capitularen, Churf. hohen Ministern und Adelichen geheimen Räthen Laquais, welchen nur ein auffs höchste zwey Dieners zu ihrer Bedienung erlaubet seynd, bis an die Ritter-Stuben-Thür, und von dar wieder zurück.
Kriegs-Officiers
- Alle Lieutenants, Fändrichs, Cornettes, Regiments-Quartier-Meisters, Auditors, Adjutanten und Proviant-Meisters, so nicht von Leib-Regimentern seynd
- Alle Wachtmeisters und Feldwebels von Churf. Leib-Regimentern
Fremd-durchreisende
- Alle Frembde titulirte Personen
- Alle Doctores Juris & Medicinae
- Alle Advokaten
- Alle Procuratores
- Alle Notarii
- Alle Churf. Statt- und Land-Bediente, als Besehers, nach-Gängers, und dergleichen
- Alle vornehme[n] Kauff- und Handels-Leuthe
- Alle Künstlers
IV. In der Ritter-Stuben
Geistliche
- Alle Decani Rurales et Pastores
- Alle Vicarii der Metropolitan-, Cathedral-, Archidiaconal-, Collegial- und Statt-Pfarr-Kirchen
- Alle Mönchen, so keine Mendicanten seynd
- Alle Guardianorum und Superiorum Socii, wan sie als Mendicanten nach Hoff kommen
- Alle Hoff-Beicht-Vättern und Predigern Socii
Hoff-Bediente
- Alle Secretarii Geistlichen-, Hoff-, Cammer- und Kriegs-Raths
- Der Hoff-Controlleur des Offices & Cuisines
- Der Fuder-Meister von Churf. Hoff-Stall
- Der ober-Bereiter
- Der Bau-Meister
- Der Sprach-Meister
- Der Fecht-Meister
- Der Tantz-Meister
- Der Ingenieur
- Der Machinist
- Der Sommelier
- Der Designateur
- Alle geheime[n] Cantzley-Verwandte bis auff die Cantzelisten inclusive
- Die Burg-Grafen der Churf. Residentz-Schlössern
- Der Leib-Schneider
- Der Keller-Meister
- Der Saal-Meister
- Der Maitre d’Hotel, oder Speisen-Setzer
- Der Hoff-Fourier
- Alle Cantzley-Verwandte, Geistlichen Hoff-Cammer- und Kriegs-Raths bis auf die Cantzelisten inclusive
- Der Brod-Meister
- Der Confect-Meister
- Der Küchen-Schreiber
- Der Tappezier
- Der Haus-Cammerer
- Der Rüst-Meister
- Der Leinwand-Meister
- Die Ritter-Stuben-Portiers
- Der drey Churf. Leib-Garden Compagnien unter-Officiers, als die Wachtmeisters, der Feldweibel, die Exempten, Fouriers, Muster-Schreibers, Feld-Scherers und Caporalen
- Alle Churf. Hoff-Musicanten, Hoff- und Leib-Garden Trompetters und Pauckers, mit Einschliessung der Hautboisten [= Oboisten]
- Der unter-Bereiter
- Der Zehrgadner
- Der Zucker-Becker
- Der Keller-Schreiber
- Der Fuder-Schreiber vom Churf. Hoff-Stall
- Der Hoff-Kellerer
- Die Silber-Dieners
- Der Phisterer
- Der Einkauffer
- Der Zehrgaden-Schreiber
- Der Brod-Schreiber
- Der Sattel-Knecht
- Der Püchsen-Spanner
- Die Churf. Mund-Köch
- Der Churf. Mund-Becker
- Alle Adeliche und nicht Adeliches Pages, wie auch alle würckliche Secretarii, Schreibers und Cammerlingen der Abgesandten, Thumb-Capitularen, Churf. Ministern und Adelichen geheimen Räthen
- Die Churf. Jäger- und Falckenier-Meisters
- Die Hoff-Laquais, Heyducken und Sessel-Trägers, so den[n] Dienst haben
- Die Churf. Leib- und Feld-Gutschiers
Kriegs-Officiers
- Alle Obrist-Lieutenants, Obrist-Wachtmeisters, Haubtleuthe und Rittmeisters, so nicht von Churf. Leib-Regimentern
- Alle Adjutanten der Generals-Personen
- Alle Lieutenants, Fändrichs, Cornettes, Regiments-Quartier-Meisters, Adjutanten, Auditors und Proviant-Meisters der Churf. Leib-Regimentern
Fremd-durchreisende
- Alle Frey-Herren, so keine Cammerer, noch auffgeschworne Land-Stände, Räthe, und Trucksessen
- Alle Adeliche Personen, so keinen Caractere bey Hoff haben
- Alle Agenten
- Alle Churf. Zöllnere, Amts-Verwalters, Schulteissen, Vögte, Richters, Kellnere, Zoll-Schreibers, Gericht-Schreibers, und dergleichen
- Alle Bürger-Meisters und Raths-Verwandte der Churf. Residentz-Stätten
- Alle Hoff-Künstlers
V. In der Ante-Cammer
Geistliche
- Alle Probsten
- Alle Decani der Archidiaconal- und Kollegial-Kirchen
- Alle Provinciales
- Alle Hoff-Beicht-Vätters
- Alle Hoff-Predigers
- Alle Canonici der Archidiaconal- und Collegial-Stifftern
- Alle Churf. Hoff-Capellän
- Alle Guardiani
- Alle Rectores
- Alle Priores und dergleichen Geistliche Vorstehers
Hoff-Bediente
- Die Directores Geistlichen-, Hoff-, Cammer- und Kriegs-Raths
- Alle würckliche[n] Geistliche[n] Räthe
- Die würckliche[n] Hoff-Räthe und Churf. Leib-Medici
- Alle Churf. Trucksessen
- Die würckliche[n] Cammer-Räthe und Churf. geheime[n] Secretarii
- Alle würckliche[n] Kriegs-Räthe
- Die Geistliche- und Weltliche titular-Räthe
- Alle Churf. Cammer-, Püchsen- und Edel-Knaben
- Der Churf. Edel-Knaben Hoff-Meister
- Der ober-Vogt, und die Scheffen der hohen Weltlichen Gerichts in Bonn
- Der Churf. Cammer-Schreiber
- Alle Churf. würckliche-dienende Cammer-Dieners
- Der Churf. Cammer-Fourier
- Alle Churf. titular-Cammer-Dieners
- Der Churf. Edel-Knaben-Praeceptor
- Die Churf. Cammer-Zwergen
- Der Churf. Leib-Apotheker
- Der Churf. Leib-Barbier
- Die Churf. Cammer-Portiers
Kriegs-Officiers
- Alle Obristen
- Alle Obrist-Lieutenants, Obrist-Wachtmeisters, Haubtleuthe und Rittmeisters von Churf. Leib-Regimentern
Fremd-durchreisende
- Alle Reichs-Ritters
- Alle Grafen, so nicht vom Reich seynd
- Alle auffgeschworne Adelich Land-Stände, so nicht den Churf. Cammer-Schlüssel haben
- Alle Residenten
VI. In dem Chur-Stuhl- oder Retirade-Zimmer
Wo der Thron, oder Baldachin ist, welchen Ihre Churf. Durchl. zu denen Land-Tägen, und anderen publiquen Acten gebrauchen
Geistliche
- Alle Bischoffen
- Alle Praelaten
- Alle Thumb-Capitularen
- Der Churf. Beicht-Vatter
Hoff-Bediente
- Der Obrist-Hoff-Meister
- Der Obrist-Cammerer
- Der Obrist-Cantzler
- Alle Adeliche geheime Räthe
- Der Obrist Hoff-Marschall
- Der Obrist Stall-Meister
- Die Praesidenten Geistlichen-, Hoff-, Cammer- und Kriegs-Raths
- Der Gouverneur des Gardes
- Der Land-Drost in Westphalen
- Der Statthalter im Vest-Recklinghausen
- Der Capellanus Honoris
- Der ober Hoff-Meister
- Der ober-Cammerer
- Der ober-Marschall
- Der ober Stall-Meister
- Der ober Jäger-Meister
- Die Capitaines von Leib-Garden zu Pferd
- Der Capitaine von Leib-Garden zu Fuss
- Der geheime Raths-Cantzler
- Die vice-Praesidenten Geistlichen-, Hoff-, Cammer- und Kriegs-Raths
- Der ober Küchen-Meister
- Der ober Silber-Cammerer
- Der vice-Stall-Meister
- Alle gelehrte[n] geheime Räthe
- Der Jäger-Meister in Westphalen
- Der Jäger-Meister im Vest-Recklinghausen
- Alle Churf. Cammerer, worunter auch die ober-Officiers von Churf. Leib-Garden mit begriffen seynd
Kriegs-Officiers
- Alle Generals-Personen
- Alle Brigadiers
Fremd-durchreisende
- Alle Ambassadeurs und Envoyez
- Alle Reichs-Grafen
- „Auff J[osefi] C[lementis] D[omini] gnädigste Verordnung vom Matthia[s] Biber, Cammer-Fourier, Unterthänigst gehorsambst verfertiget, und nachgehends in offentlichen Truck gestellet durch Wittib Hildens zu Cölln.“ Siehe dazu Joseph Clemens von Bayern (Wikipedia).
Die Fassung von 1717 ist abgedruckt in: Winterling, Aloys: Der Hof des Kurfürsten von Köln 1688–1794, Bonn 1986, S. 222 ff. ↩