IHre Churfürstl. Durchl. etc. Unser gnädigster Herr befehlen hiermit, daß in Dero Churfürstl. Residentz niemand hineinfahren solle, als
× Die Ambassadeurs, und Envoyes,
× Frembde Ministren,
× Die Capitularen derer Hohen Ertz- und Domb-Stiffteren,
× Der Obrist-Hoffmeister,
× Der Obrist-Cammerer,
× Der Obrist-Marschall,
× Der Obrist-Stallmeister,
× Alle würckliche Adeliche geheime Räthe,
× Der Ober-Jägermeister, und
× Capitaine des Gardes,
und alle Gutschen, so Churfürstl. Liberey tragen, doch soll im Herein- und Ausfahren kein Laquay hinten auff der Gutschen stehen bleiben, sonderen vor dem Thor absteigen, und zu Fuß ein- und ausgehen. Urkund gnädigsten Hand-Zeichens, und vorgetruckten Geheimen Cantzley-Insiegels. Bonn den 30. Decembris 1738.
Clement August Churfürst.
{L. S.}
V[idi]t Freyherr von Walbott zu Bornheim.