1945 August 6 Zwei Aussagen zum Gefängnispersonal1

(Abschrift)

[1.] Erklärung

In der Erschiessungssache der drei Luxemburgischen Gefangenen
Charpantjen, Bück und Körner
erkläre ich hiermit, dass Herr Oberinspektor Hofmann vom Zuchthaus Siegburg die Durchführung der Exekution ausdrücklich abgelehnt hat. Ich war selbst zugegen, als er erklärte, wir sind Vollzugsbehörde und keine Vollstreckungsbehörde. Die Anordnung zur Durchführung der Erschiessung wurde von Herrn Ersten Staatsanwalt Dr. Schulz erteilt.

Siegburg, den 6. August 1945

gez.: Leuchter,
Verwaltungsinspektor

[2.] Erklärung

Ich bestätige hiermit, dass Herr Verwaltungs-Oberinspektor Hofmann die Erschiessung der 3 luxemburgischen Gefangenen
Charpantjen, Marcel
Bück, Jean u.
Körner, Camille
durch Strafvollzugsbeamte grundsätzlich abgelehnt hat.
Aus welchen Gründern Herr Erster Staatsanwalt Dr. Schulz die Durchführung der Exekution übernommen hat, ist mir nicht bekannt.

Siegburg, den 6. August 1945

gez.: Gross
Verwaltungsinspektor


1 Fundstelle: Archiv Komorowski/Grundmann 2004

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