1945 August 8 Aussage des Inspektors Hofmann zu Kompetenzen
und Ablauf 1
Anlage zum Bericht vom 17.5.1945
In Ergänzung meines auf Veranlassung des Herrn Agenten
Adler erstatteten Berichts vom 17.5.1945 bitte ich folgendes
bemerke zu dürfen:
Nach den Bestimmungen der Justizverwaltung ist es Aufgabe der
Anstaltsleitung, auch die zum Tode verurteilten Gefangenen bis
zum letzten Atemzuge zu betreuen und dafür zu sorgen,
dass ihre Leichen ordnungsgemäss eingesargt und
beigesetzt werden.
Am Tage der Hinrichtung der Gefangenen Charpantjen, Bück
und Körner war ich Vertreter des Anstaltsleiters und
musste infolgedessen auch an der Eröffnung des Beschlusses
vom 23.8.44 teilnehmen. Kurz darauf habe ich mich in die
Schreinerei begeben und dem Betriebsbeamten die Weisung
erteilt, sofort 3 Särge bereitzustellen. Die
Beförderung der Särge zum Schiessstand sowie zum
Friedhof erfolgte mittels anstaltseigenen[!] Fahrzeugen.
Nach Eröffnung des Fernschreibens des Kriegsgerichts Trier
erhielten alle zum Tode verurteilten einige mit Aufschnitt
belegte Butterbrote. Ferner wurde ihnen Gelegenheit gegeben,
einen Abschiedsbrief zu schreiben und geistlichen Zuspruch im
Anspruch zu nehmen.
Die Vollstreckung der Todesstrafe erfolgte durch Herrn Ersten
Staatsanwalt Dr. Schulz, der auch Herrn Ersten
Hauptwachtmeister Lueg die Führung des Exekutionskommandos
übertragen hat. Der an diesem Tage beurlaubte und von
Herrn Ersten Hauptwachtmeister Schneider zurückberufene
Erster Hauptwachtmeister Lueg meldete sich zunächst bei
mir, da Herr Erster Staatsanwalt Dr. Schulz bereits mit der
Bekanntgabe des Fernschreibens an die Verurteilten begonnen
hatte und somit nicht zu sprechen war. Ich habe Herrn Ersten
Haupt-Wachtmeister Lueg daraufhin an Herrn Ersten Staatsanwalt
Dr. Schulz verwiesen und ihm mitgeteilt, dass er auf dessen
Anordnung das Exekutionskommando übernehmen solle.
Weshalb die an diesem Tage dienstlich anwesenden Ersten
Hauptwachtmeister Schneider und Brocker nicht mit dieser
Aufgabe betraut worden sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
lnspektor Heidorn, der am Vortage alle Verhandlungen in dieser
Angelegenheit geführt hat, ist auch in der Nacht in der
Anstalt verblieben und hat gleichzeitig die Anordnungen des
Ersten Staatsanwalts Dr. Schulz übermittelt.
Abschliessend mochte ich noch darauf hinweisen, dass Herr
Erster Staatsanwalt Dr. Schulz in seiner Eigenschaft als
stellvertretender Generalstaatsanwalt Vorgesetzter aller
Anstaltsleiter des Bezirks gewesen ist. Ferner sei zu bemerken,
dass nach deutschem Recht die Vollstreckung von Todesurteilen
stets Sache der Staatsanwaltschaft ist.
Siegburg, den 8. August 1945
gez. Hofmann
Verwaltungsoberinspektor
1 Fundstelle: Archiv Komorowski/Grundmann 2004
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