1945 August 8 Aussage des Inspektors Hofmann zu Kompetenzen und Ablauf 1



Anlage zum Bericht vom 17.5.1945

In Ergänzung meines auf Veranlassung des Herrn Agenten Adler erstatteten Berichts vom 17.5.1945 bitte ich folgendes bemerke zu dürfen:

Nach den Bestimmungen der Justizverwaltung ist es Aufgabe der Anstaltsleitung, auch die zum Tode verurteilten Gefangenen bis zum letzten Atemzuge zu betreuen und dafür zu sorgen, dass ihre Leichen ordnungsgemäss eingesargt und beigesetzt werden.
Am Tage der Hinrichtung der Gefangenen Charpantjen, Bück und Körner war ich Vertreter des Anstaltsleiters und musste infolgedessen auch an der Eröffnung des Beschlusses vom 23.8.44 teilnehmen. Kurz darauf habe ich mich in die Schreinerei begeben und dem Betriebsbeamten die Weisung erteilt, sofort 3 Särge bereitzustellen. Die Beförderung der Särge zum Schiessstand sowie zum Friedhof erfolgte mittels anstaltseigenen[!] Fahrzeugen.
Nach Eröffnung des Fernschreibens des Kriegsgerichts Trier erhielten alle zum Tode verurteilten einige mit Aufschnitt belegte Butterbrote. Ferner wurde ihnen Gelegenheit gegeben, einen Abschiedsbrief zu schreiben und geistlichen Zuspruch im Anspruch zu nehmen.
Die Vollstreckung der Todesstrafe erfolgte durch Herrn Ersten Staatsanwalt Dr. Schulz, der auch Herrn Ersten Hauptwachtmeister Lueg die Führung des Exekutionskommandos übertragen hat. Der an diesem Tage beurlaubte und von Herrn Ersten Hauptwachtmeister Schneider zurückberufene Erster Hauptwachtmeister Lueg meldete sich zunächst bei mir, da Herr Erster Staatsanwalt Dr. Schulz bereits mit der Bekanntgabe des Fernschreibens an die Verurteilten begonnen hatte und somit nicht zu sprechen war. Ich habe Herrn Ersten Haupt-Wachtmeister Lueg daraufhin an Herrn Ersten Staatsanwalt Dr. Schulz verwiesen und ihm mitgeteilt, dass er auf dessen Anordnung das Exekutionskommando übernehmen solle.
Weshalb die an diesem Tage dienstlich anwesenden Ersten Hauptwachtmeister Schneider und Brocker nicht mit dieser Aufgabe betraut worden sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
lnspektor Heidorn, der am Vortage alle Verhandlungen in dieser Angelegenheit geführt hat, ist auch in der Nacht in der Anstalt verblieben und hat gleichzeitig die Anordnungen des Ersten Staatsanwalts Dr. Schulz übermittelt.

Abschliessend mochte ich noch darauf hinweisen, dass Herr Erster Staatsanwalt Dr. Schulz in seiner Eigenschaft als stellvertretender Generalstaatsanwalt Vorgesetzter aller Anstaltsleiter des Bezirks gewesen ist. Ferner sei zu bemerken, dass nach deutschem Recht die Vollstreckung von Todesurteilen stets Sache der Staatsanwaltschaft ist.

Siegburg, den 8. August 1945

gez. Hofmann
Verwaltungsoberinspektor


1 Fundstelle: Archiv Komorowski/Grundmann 2004

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