Erinnerung an einen Geiselmord[1]

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Ausschnitt aus der Sterbeurkunde von Jean Bück
Jean Bück

In den Morgenstunden des 23. August 1944, heute vor 60 Jahren, starben unweit der Uhlrather Ruine drei junge Luxemburger unter den Kugeln eines Exekutionskommandos: Jean Bück, Marcel Charpantier und Camille Körner. Bürgermeister Rolf Krieger nannte es 1994 einen „dreifachen Mord“.

Die Vorgeschichte

Was war der Grund? Im luxemburgischen Ort Junglinster war am 20. Juli 1944 der Ortsgruppenleiter der nationalsozialistischen „Volksdeutschen Bewegung“ von einem Deserteur erschossen worden. Zur Vergeltung ordnete Reichsführer SS Heinrich Himmler die Erschießung von zehn völlig unbeteiligten Luxemburgern in deutschem Gewahrsam an, drei davon aus dem Zuchthaus Siegburg.

Der Bankangestellte Jean Bück war am 26.11.1920 in Esch-sur-Alzette geboren, der Student Marcel Charpantier am 17.08.1924 in Rümelingen und der Friseur Camille Körner am 10.11.1924 in Differdingen. Wie viele andere Luxemburger hatten sie sich geweigert, in die deutsche Wehrmacht einzutreten (sogenannte „Refraktäre“), oder waren desertiert. Gauleiter Gustav Simon hatte das Großherzogtum Luxemburg 1942 kurzerhand dem Deutschen Reich angegliedert; damit unterlagen auch die luxemburgischen Männer der deutschen Wehrpflicht.

Bück, Charpantier und Körner gingen 1943 in den Untergrund. Alle drei wurden – unabhängig voneinander – im Frühsommer 1944 von den Deutschen gefasst und zum Tode verurteilt, dann aber zu langjährigen Zuchthausstrafen begnadigt und in das damalige Zuchthaus Siegburg an der Luisenstraße 90 verlegt.

Die letzte Nacht

Am 22. August 1944 bestimmte das Kriegsgericht in Trier die drei namentlich zur Erschießung. Noch am Abend wurden sie in Einzelzellen gebracht, ohne dass sie oder ihre Landsleute zunächst den Grund erfuhren. Auch der diensttuende Oberwachtmeister hörte erst gegen 21:30 Uhr, dass die drei erschossen werden sollten. Er erzählte dem luxemburgischen Mitgefangenen Josy Wengler, der Anstaltsarzt Dr. Hohn habe soeben dessen Kameraden aufgesucht und nach ihrem Gesundheitszustand befragt. „Nun wusste ich“, sagte Wengler 1984, „dass Todesurteile gefällt waren.“

Weil die SS nicht genügend Männer für das Erschießungskommando am folgenden Morgen aufbringen konnte (oder wollte), ordnete Staatsanwalt Dr. Schulz noch in der Nacht an, dass sechs Beamte der Wachmannschaft zur Hinrichtung antreten mussten.

Der 23. August 1944

Am Morgen des 23. August, kurz nach 7 Uhr, wurde den drei jungen Männern mitgeteilt, dass ihre Begnadigungen aufgehoben seien und sie in zwei Stunden erschossen würden. Sie bekamen noch ein Frühstück aus belegten Butterbroten und durften Abschiedsbriefe schreiben. Der Brief von Jean Bück ist erhalten; Karl Schröder hat ihn in seinem Beitrag im Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises 1994 abgedruckt. Darin heißt es:

„Mein Leben auf der irdischen Welt hat ein Ende genommen, Gott nimmt mich hin zu sich, und ich hoffe, dort mehr Glück zu finden.“

Gefängnispfarrer Münster feierte mit den dreien eine heilige Messe, während der Staatsanwalt auf dem Flur fluchte: „Sind die Kerle noch nicht fertig?“ Zwei Gefängnisbeamte weigerten sich, an der Erschießung mitzuwirken; der zunächst vorgesehene Oberinspektor H. lehnte die Leitung des Kommandos ab. Einer der beteiligten Schützen sagte später aus, er habe in die Luft geschossen.

Die Luxemburger wurden in Autos zum Uhlrather Hof gefahren und dort gegen 9:30 Uhr im Schießstand erschossen. Auf eigenen Wunsch wurden ihnen die Augen nicht verbunden; das Gefängnispersonal hatte sie weder gefesselt noch angebunden. Charpantier war sofort tot; Jean Bück konnte noch „Jesus, meine Zuversicht!“ rufen, bevor er zusammensank. Am folgenden Tag erschoss die Wehrmacht in Lingen die übrigen sieben Luxemburger.

Bück, Charpantier und Körner wurden auf dem Siegburger Nordfriedhof in drei vom Zuchthaus bereitgestellten Särgen beigesetzt. Das Militärgericht in Trier verbot den Angehörigen, Todesanzeigen oder Nachrufe zu veröffentlichen.

Danach

Die sterblichen Überreste der Ermordeten wurden 1946 in ihre Heimatorte überführt. Josy Wengler schrieb später:

„Der größte Teil der hiesigen Beamten hat diese Erschießung nicht gebilligt, und viele waren sogar sehr darüber aufgebracht.“

Pfarrer Münster, der den jungen Luxemburgern in ihren letzten Stunden beigestanden hatte, starb am 19. Februar 1945 am Fleckfieber, das im Zuchthaus grassierte. Staatsanwalt Dr. Schulz wurde 1948 von einem interalliierten Militärgericht in Hamburg zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Haager Landkriegsordnung von 1907 bestimmt in Artikel 50:

„Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann.“

Das Gedenken

Es dauerte 40 Jahre, bis die Stadt Siegburg 1984 – auf Drängen Troisdorfer Jungsozialisten – eine Gedenktafel am Uhlrather Hof anbrachte. An der Feier nahmen Angehörige der Erschossenen, Josy Wengler und weitere Mitglieder der „Amicale des Anciens de Siegburg“, der luxemburgische Botschafter Adrien Meisch sowie Politiker aus Siegburg und Troisdorf teil.

Dokumente und Bilder

Sterbebuch-Eintrag Jean Bück
Ausschnitt aus dem Sterbebuch des Standesamtes Siegburg (Urkunde Jean Bück): „Todesursache: Hinrichtung durch Erschießen.“
Eintragungen im Eingangsbuch des Nordfriedhofs
Zwei Eintragungen im Eingangsbuch des Nordfriedhofs vom 23.8.1944; „Luisenstraße 90“ ist die Anschrift des Zuchthauses.
Gedenktafel der Amicale auf dem Nordfriedhof
Gedenktafel der „Amicale“ auf dem Nordfriedhof: „A nos camarades morts pour la patrie“.
Uhlrather Ruine mit Gedenktafel
Die Uhlrather Ruine mit der Gedenktafel (seit 1984).
Gedenktafel am Uhlrather Hof
Die Gedenktafel am Uhlrather Hof.